Bearbeitung von Meldungen (sogenanntes Whistleblowing)

Das Blindenzentrum St. Raphael – VDS-ETS sieht in der effektiven und korrekten Bearbeitung der Meldungen ein wichtiges Zeichen seines Engagements für die Förderung einer Kultur der Transparenz und die Bekämpfung der Illegalität.

Zu diesem Zweck hat das Unternehmen die Anforderungen des Gesetzesdekrets Nr. 24/2023 umgesetzt, das die europäische Richtlinie 2019/2023 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen nationale und europäische Vorschriften im Unternehmen melden, umsetzt.

Die Verstöße, die gemeldet werden können, betreffen:
• Verwaltungs-, Rechnungslegungs-, zivil- oder strafrechtliche Verstöße;
• Normen der Europäischen Union;
• Gesetzesdekret Nr. 231/2001 oder Dienstleistungscharta.

Ausgeschlossen sind jedoch Berichte, Beschwerden, Forderungen oder Anträge, die aus einem persönlichen Interesse entstehen, z. B. im Zusammenhang mit der Vergütung oder den Beziehungen zu Kollegen, sowie überflüssige Berichte, die auf Klatsch, Rache, Opportunismus oder Skandalisierung abzielen.
Die meldende Person muss sicher sein, dass die Informationen über Verstöße wahrheitsgemäß und überprüfbar sind.

In der Meldung muss außerdem deutlich angegeben sein, dass die meldende Person seine Identität vertraulich behandelt und den gesetzlichen Schutz in Anspruch nehmen will.
Mitarbeiter, Bewerber Mitglieder von Unternehmensorganen oder Dritte (z. B. Berater, Freiberufler, Praktikanten usw.) können eine Meldung, auch anonym, unter absoluter Gewährleistung der Vertraulichkeit und des Schutzes personenbezogener Daten über die folgenden Kanäle übermitteln:

der schriftliche Kanal: hand- oder maschinengeschriebene Meldung in einem Umschlag mit Aufschrift „Whistleblowing“, der in einem zweiten Umschlag enthalten ist, der auch den eigenen Namen enthält (ausgenommen anonyme Meldungen); dieser doppelte Umschlag kann per Postsendung an das „Blindenzentrum St. Raphael VDS-ETS, Stichwort: Whistleblowing, Schießstandweg 36, 39100 Bozen“ abgegeben werden;
der mündliche Kanal: Berichterstattung an den Präsidenten des Blindenzentrums Nikolaus Fischnaller, erreichbar telefonisch oder per E-Mail am Sitz des Blindenzentrums.

Jeder Mitarbeiter hat auch das Recht sich an den eigenen Vorgesetzten zu wenden und diesen zu bitten die Meldung im Rahmen eines Whistleblowings zu behandeln.

Indem das Blindenzentrum die Verwaltung des Berichts und die damit zusammenhängenden Untersuchungen einer autonomen und kompetenten Stelle überträgt, garantiert es die Vertraulichkeit der Identität der meldenden Person, der beteiligten Personen und der im Bericht genannten Personen sowie des Inhalts des Berichts.

Alle personenbezogenen Daten, die sich auf den Hinweisgeber beziehen, werden daher nicht an nicht autorisierte Personen oder Stellen innerhalb des Unternehmens weitergegeben.
Es wird ausdrücklich versichert, dass das Unternehmen aus Gründen, die direkt oder indirekt mit der Meldung zusammenhängen, keine Vergeltungsmaßnahmen gegen den Hinweisgeber ergreifen wird.

Innerhalb von sieben Arbeitstagen nach der Meldung erhält der Hinweisgeber eine Bestätigung, dass die Meldung berücksichtigt wurde, und innerhalb von drei Monaten wird er über das Ergebnis der Meldung informiert.

Für einen tieferen Einblick in die Gesetzgebung und die verschiedenen Verweise, z.B. auf die Vorschriften der Europäischen Union oder alternative Meldewege, laden wir Sie ein, die ANAC-Website zu besuchen (https://www.anticorruzione.it/-/whistleblowing).

Bozen, 13.12.2023

Der Präsident – Nikolaus Fischnaller